VW New Beetle RSi 2002

Hersteller: VW
Typ: New Beetle RSI
Erstzulassung: 06.05.2002
Leistung: 165kW (224PS)
Vmax: 225 km/h

Volkswagen überraschte die Autowelt im Jahr 2001 mit der stärksten Serienversion des New Beetle. Das auf 250 Einheiten limitierte Sondermodell mit dem Zusatz „RSI“ hat einen dicken 3.2 Liter VR6 Motor mit einer Leistung von 224 PS. Die Karosserie ist deutlich breiter als die eines herkömmlichen New Beetle, die Spurweiten vorne und hinten sind deutlich größer. Die beim „RSI“ serienmäßigen 18 Zoll Räder bringen die über den Allradantrieb übertragene Leistung souverän auf die Straße.

Sie sehen hier die Nummer 15 von 250 jemals gebauten Fahrzeugen. Das Auto befindet sich in nahezu neuwertigem Zustand, alles ist noch so wie es ab Werk ausgeliefert wurde. Daher sind auch noch die originalen Reifen montiert, seit vielen Jahren steht das Fahrzeug in einer Sammlung und wird nur einmal jährlich bewegt. Die serienmäßigen Vollschalensitze von Recaro in „Tropicorange“ sorgen für perfekten Seitenhalt und eine tiefe Sitzposition. Per Startknopf erwacht der 3.2 Liter VR6, die werksseitige Remus Abgasanlage sorgt für den passenden Klang. Der RSI ist mit gut 7.000 Kilometern eine echte Rarität.

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* Weitere Informationen zum offiziellen Kraftstoffverbrauch und den offiziellen spezifischen CO2-Emissionen neuer Personenkraftwagen können dem "Leitfaden über den Kraftstoffverbrauch, die CO2-Emissionen und den Stromverbrauch neuer Personenkraftwagen" entnommen werden, der an allen Verkaufsstellen und bei der Deutsche Automobil Treuhand GmbH (DAT), Hellmuth-Hirth-Straße 1, 73760 Ostfildern-Scharnhausen bzw. im Internet unter www.dat.de/co2/ unentgeltlich erhältlich ist.
Ab dem 1. September 2017 werden bestimmte Neuwagen nach dem weltweit harmonisierten Prüfverfahren für Personenwagen und leichte Nutzfahrzeuge (World Harmonised Light Vehicle Test Procedure, WLTP), einem neuen, realistischeren Prüfverfahren zur Messung des Kraftstoffverbrauchs und der CO2-Emissionen, typgenehmigt. Ab dem 1. September 2018 wird das WLTP den neuen europäischen Fahrzyklus (NEFZ), das derzeitige Prüfverfahren, ersetzen. Wegen der realistischeren Prüfbedingungen sind die nach dem WLTP gemessenen Kraftstoffverbrauchs- und CO2-Emissionswerte in vielen Fällen höher als die nach dem NEFZ gemessenen.

1 UVP bedeutet: Ehemalige unverbindliche Preisempfehlung des Herstellers (Neupreis).
Der errechnete Preisvorteil sowie die angegebene Ersparnis errechnet sich gegenüber der ehemaligen unverbindlichen Preisempfehlung des Herstellers (Neupreis).