VW 1600 Variant Typ 3 1973

Hersteller: VW
Typ: 1600 Variant Typ 3
Erstzulassung: 05.06.1973
Leistung: 40kW(54PS)
Vmax: 135km/h

Bereits 1961 erweiterte Volkswagen die Modellpalette um den sogenannten „Typ 3“, VW Käfer und VW Transporter wurden entsprechend als „Typ 1“ und „Typ 2“ bezeichnet. Ab 1968 rundeten die Modelle VW 411 und VW 412 diese chronologische Nummerierung mit der Baureihe „Typ 4“ ab. Seinerzeit wurde von vielen Fachleuchten bezweifelt, ob Volkswagen mit dieser Baureihe auf dem richtigen Weg wäre. Das Konzept blieb dem des Käfers treu, vor allem wegen des luftgekühlten Heckmotors. Am Ende war es die Kombi Version, welche vor allem in den letzten Produktionsjahren knapp die Hälfte aller ausgelieferten Typ 3 ausmachte.

Der in leuchtorange ausgelieferte Typ 3 Variant aus Juni 1973 hat eine tolle Geschichte. Der Erstkäufer konnte krankheitsbedingt das Auto nicht abholen, das Autohaus lieferte ihm den Variant wenige Tage später mit Kilometerstand 15 in die Garage. Der alte Herr wurde leider nicht mehr gesund und verstarb viele Jahre später im Altersheim. Den 1600er sollte der Enkel erben, der aber konnte mit dem Variant nichts anfangen und so verkaufte er das Auto im Jahr 1988 über die lokale Tageszeitung. Eine Dame kaufte den Wagen mit dem immer noch sensationellen Kilometerstand „15“ und ließ das Auto von der Werkstatt Ihres Vertrauens technisch auf Vordermann bringen. 20 Jahre später kaufte ich den Oldie nach 87.000 gefahrenen Kilometern, der Zustand ist einfach nur als sensationell zu bezeichnen. Am Fahrzeug wurden noch nie irgendwelche Blecharbeiten durchgeführt, das komplette Blechkleid trägt noch den Originallack von 1973. Auch die Innenausstattung ist absolut original, und das nach gut über 40 Jahren!

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Ab dem 1. September 2017 werden bestimmte Neuwagen nach dem weltweit harmonisierten Prüfverfahren für Personenwagen und leichte Nutzfahrzeuge (World Harmonised Light Vehicle Test Procedure, WLTP), einem neuen, realistischeren Prüfverfahren zur Messung des Kraftstoffverbrauchs und der CO2-Emissionen, typgenehmigt. Ab dem 1. September 2018 wird das WLTP den neuen europäischen Fahrzyklus (NEFZ), das derzeitige Prüfverfahren, ersetzen. Wegen der realistischeren Prüfbedingungen sind die nach dem WLTP gemessenen Kraftstoffverbrauchs- und CO2-Emissionswerte in vielen Fällen höher als die nach dem NEFZ gemessenen.

1 UVP bedeutet: Ehemalige unverbindliche Preisempfehlung des Herstellers (Neupreis).
Der errechnete Preisvorteil sowie die angegebene Ersparnis errechnet sich gegenüber der ehemaligen unverbindlichen Preisempfehlung des Herstellers (Neupreis).