Autobianchi Bianchina Panoramica

Hersteller: Autobianchi
Typ: Bianchina Panoramica
Erstzulassung: 12.03.1964
Leistung: 13kW (18PS)
Vmax: etwa 100 km/h

Edoardo Bianchi ist der Namensgeber der Marke Autobianchi, den meisten Menschen dürfte er aber eher als Fahrradhersteller bekannt sein. Bereits im Jahr 1885 begann er in Mailand zunächst mit der Produktion von Fahrrädern. Bald folgten Fahrräder mit Hilfsmotor, Autos und auch Motorräder. Im Jahr 1914 produzierte Bianchi neben 45.000 Fahrräderauch 1.500 Motorräder und 1.000 Autos.
Das Werk wurde im zweiten Weltkrieg zerstört, jedoch bereits 1946 wieder aufgebaut. Kurz nachdem die Produktion wieder aufgenommen wurde, verunglückte Edoardo Bianchi bei einem Autounfall. Dies führte im Jahr 1955 letztendlich zur Kooperation mit Fiat, so dass kurze Zeit später die ersten Fahrzeuge unter dem Namen Autobianchi auf den Strassen erschienen.

Wir machen eine Zeitreise nach Italien in das Jahr 1964. Für diese Zeit steht diese Rarität, welche auf den Namen "Autobianchi Bianchina Panoramica" hört. Was zunächst scheint als wäre es aus dem Kinderkarussell gefallen, ist quasi die höchste Stufe eines Fiat 500. Vom 500er wurden gut über 3 Millionen gebaut, von der deutlich exklusiveren und teureren Bianchina waren es gerade mal 275.000 Einheiten. Vor gerade mal 55 Jahren genügten offensichtlich 18 PS und eine theoretische Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h...



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Ab dem 1. September 2017 werden bestimmte Neuwagen nach dem weltweit harmonisierten Prüfverfahren für Personenwagen und leichte Nutzfahrzeuge (World Harmonised Light Vehicle Test Procedure, WLTP), einem neuen, realistischeren Prüfverfahren zur Messung des Kraftstoffverbrauchs und der CO2-Emissionen, typgenehmigt. Ab dem 1. September 2018 wird das WLTP den neuen europäischen Fahrzyklus (NEFZ), das derzeitige Prüfverfahren, ersetzen. Wegen der realistischeren Prüfbedingungen sind die nach dem WLTP gemessenen Kraftstoffverbrauchs- und CO2-Emissionswerte in vielen Fällen höher als die nach dem NEFZ gemessenen.

1 UVP bedeutet: Ehemalige unverbindliche Preisempfehlung des Herstellers (Neupreis).
Der errechnete Preisvorteil sowie die angegebene Ersparnis errechnet sich gegenüber der ehemaligen unverbindlichen Preisempfehlung des Herstellers (Neupreis).