Audi Coupe Quattro 20V 1989

Hersteller: Audi
Typ: Coupe Quattro 20V
Erstzulassung: 08.06.1989
Leistung: 125kW(170PS)
Vmax: 220km/h

Dieses Coupe löste im Jahr 1988 die erste Generation ab, welche bereits seit 1980 gebaut wurde und Basis des legendären „Urquattro“ war. Bereits 1991 erschien ein Facelift für den Typ 89, die Optik sollte dem seinerzeit vorgestellten Audi 80 Typ B4 angeglichen werden. Mit diesem Facelift wurden die 5-Zylinder Saugmotoren durch die V6 Motoren ersetzt, der 5-Zylinder lebte nur noch als Turbo im Spitzenmodell „S2“ weiter.

Das hier abgebildete Fahrzeug aus 1989 hat den wunderbaren 5-Zylinder 20-Ventil Motor mit 170 PS und 5-Gang Schaltgetriebe. Es ist unglaublich, welchen Fahrspaß dieser Antrieb bietet. Mit gerade mal 55.000 Kilometern fühlt sich alles jahreswagenähnlich an, trotz dass seit der Neuwagenauslieferung knapp 30 Jahre vergangen sind. Weiteren 30 Jahren sollte bei entsprechender Pflege nichts im Wege stehen …

Ihr Mehrmarkencenter
in Mühlhausen bei Augsburg:

  Öffnungszeiten & Kontakt:

Montag bis Freitag:
08:00 bis 18:00 Uhr

Samstag:
09:00 bis 12:00 Uhr

 

  Postadresse:

AUTOMOBILE LOPP

Rechter Kreuthweg 14
86444 Affing
Tel.: +49 8207 958080

Ihre Meisterwerkstatt
in Augsburg-Lechhausen:

  Öffnungszeiten & Kontakt:

Montag bis Donnerstag:
07:30 bis 18:00 Uhr

Freitag:
07:30 bis 17:00 Uhr

 

  Postadresse:

AUTOSERVICE LOPP 
Inh. Harald Haid e.K.

Waterloostraße 30
86165 Augsburg
Tel.: +49 821 712727

Verbandsmitglied:

 

Meisterbetrieb:

* Weitere Informationen zum offiziellen Kraftstoffverbrauch und den offiziellen spezifischen CO2-Emissionen neuer Personenkraftwagen können dem "Leitfaden über den Kraftstoffverbrauch, die CO2-Emissionen und den Stromverbrauch neuer Personenkraftwagen" entnommen werden, der an allen Verkaufsstellen und bei der Deutsche Automobil Treuhand GmbH (DAT), Hellmuth-Hirth-Straße 1, 73760 Ostfildern-Scharnhausen bzw. im Internet unter www.dat.de/co2/ unentgeltlich erhältlich ist.
Ab dem 1. September 2017 werden bestimmte Neuwagen nach dem weltweit harmonisierten Prüfverfahren für Personenwagen und leichte Nutzfahrzeuge (World Harmonised Light Vehicle Test Procedure, WLTP), einem neuen, realistischeren Prüfverfahren zur Messung des Kraftstoffverbrauchs und der CO2-Emissionen, typgenehmigt. Ab dem 1. September 2018 wird das WLTP den neuen europäischen Fahrzyklus (NEFZ), das derzeitige Prüfverfahren, ersetzen. Wegen der realistischeren Prüfbedingungen sind die nach dem WLTP gemessenen Kraftstoffverbrauchs- und CO2-Emissionswerte in vielen Fällen höher als die nach dem NEFZ gemessenen.

1 UVP bedeutet: Ehemalige unverbindliche Preisempfehlung des Herstellers (Neupreis).
Der errechnete Preisvorteil sowie die angegebene Ersparnis errechnet sich gegenüber der ehemaligen unverbindlichen Preisempfehlung des Herstellers (Neupreis).