Corvette ZR1

Hersteller: General Motors
Typ: Corvette ZR1
Erstzulassung: 10.04.1993
Leistung: 298kW(405PS)
Vmax: 290km/h

Von 1990 bis einschließlich 1995 wurde die stärkste Corvette der Baureihe C4 mit dem Zusatz „ZR1“ 6.939 mal gebaut und verkauft, also nur knapp 2 % von den insgesamt 358.180 produzierten Fahrzeugen der Baureihe C4.
Der von der damaligen General Motors Tochter Lotus Engineering komplett neu entwickelte DOHC-V8-32V Aluminium-Motor entwickelte in den letzten Modelljahren eine Spitzenleistung von 405 PS. So motorisiert kratzt eine C4 an der 300 km/h Marke, in damaligen Tests soll das ein oder andere Fahrzeug auch diese Supersportwagenmarke geknackt haben. Die ZR-1 hat ein gegenüber der normalen C4 um 11 cm verbreitertes Heck, was für die sehr breiten Reifen des Formats 315/35 ZR 17 benötigt wird.         
Ein einzigartiges Feature der ZR1 ist der in der Mittelkonsole angebrachte Powerkey, mit dem durch das Abschalten von 8 der insgesamt 16 Einspritzdüsen die Leistung auf 250 PS reduziert wird.

Das von uns präsentierte Fahrzeug strahlt nach knapp 30 Jahren immer noch in einem jahreswagenähnlichem Zustand, aufgrund der äußerst niedrigen Laufleistung von knapp 25.000 Kilometern kein Wunder. Die einmalige Farbkombination mit Lackierung in Polo Green und weißen Ledersitzen verleiht dem Fahrzeug ein edles klassisches Outfit. Auf deutschen Straßen ist eine solche ZR1 ein sehr seltener Gast, der US-Sportwagen ist ein echter Geheimfavorit.

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Ab dem 1. September 2017 werden bestimmte Neuwagen nach dem weltweit harmonisierten Prüfverfahren für Personenwagen und leichte Nutzfahrzeuge (World Harmonised Light Vehicle Test Procedure, WLTP), einem neuen, realistischeren Prüfverfahren zur Messung des Kraftstoffverbrauchs und der CO2-Emissionen, typgenehmigt. Ab dem 1. September 2018 wird das WLTP den neuen europäischen Fahrzyklus (NEFZ), das derzeitige Prüfverfahren, ersetzen. Wegen der realistischeren Prüfbedingungen sind die nach dem WLTP gemessenen Kraftstoffverbrauchs- und CO2-Emissionswerte in vielen Fällen höher als die nach dem NEFZ gemessenen.

1 UVP bedeutet: Ehemalige unverbindliche Preisempfehlung des Herstellers (Neupreis).
Der errechnete Preisvorteil sowie die angegebene Ersparnis errechnet sich gegenüber der ehemaligen unverbindlichen Preisempfehlung des Herstellers (Neupreis).