Volkswagen T3 Caravelle CL Syncro 2.1

Hersteller: Volkswagen
Typ: T3 Caravelle CL Syncro 2.1
Erstzulassung: 30.05.1986
Leistung: 82kW(112PS)
Vmax: 135km/h

Die Fahrzeuge der Modellreihe VW T3 verfügten serienmäßig über einen Heckantrieb, als zum Modelljahr 1985 die Erfahrungen aus einigen mit zuschaltbarem Frontantrieb gebauten Prototypen vom Vorgängermodell T2 zum „Syncro“ führten. Ein permanenter Allradantrieb ermöglichte eine theoretische Bergsteigfähigkeit von bis zu 70 Prozent, freilich scheiterte dies meist an der mangelnden Reibung zwischen Reifen und Untergrund. Produziert wurden alle etwa 45.000 als „Syncro“ georderten T3 bei der Steyr Daimler Puch AG im österreichischen Graz.

Die hier gezeigte 9-Sitzer Caravelle ist mit dem stärksten ab Werk erhältlichen Motor ausgerüstet, dieser 2.1 Liter Boxer bewegt mit 112 katlosen Pferdestärken den Kleinbus souverän in allen Lebenslagen. Das bei allen Syncro T3 serienmäßige 4+G Getriebe verfügt über 4 Vorwärtsgänge, einen untersetzten Geländegang und einen Rückwärtsgang. Dabei hat der Geländegang dasselbe Übersetzungsverhältnis wie der Rückwärtsgang. Zudem sind Vorderachse und Hinterachse mit zuschaltbaren Sperren ausgestattet, der Allradantrieb ist abschaltbar. Eine elektrische Servolenkung von „EZ Steering“ wurde nachgerüstet, die Servounterstützung ist per Drehknopf regelbar. Die Caravelle CL „Syncro“ kommt aus erster italienischer Hand, und ist mit gut 60.000 Kilometer eine echte Rarität.         

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Ab dem 1. September 2017 werden bestimmte Neuwagen nach dem weltweit harmonisierten Prüfverfahren für Personenwagen und leichte Nutzfahrzeuge (World Harmonised Light Vehicle Test Procedure, WLTP), einem neuen, realistischeren Prüfverfahren zur Messung des Kraftstoffverbrauchs und der CO2-Emissionen, typgenehmigt. Ab dem 1. September 2018 wird das WLTP den neuen europäischen Fahrzyklus (NEFZ), das derzeitige Prüfverfahren, ersetzen. Wegen der realistischeren Prüfbedingungen sind die nach dem WLTP gemessenen Kraftstoffverbrauchs- und CO2-Emissionswerte in vielen Fällen höher als die nach dem NEFZ gemessenen.

1 UVP bedeutet: Ehemalige unverbindliche Preisempfehlung des Herstellers (Neupreis).
Der errechnete Preisvorteil sowie die angegebene Ersparnis errechnet sich gegenüber der ehemaligen unverbindlichen Preisempfehlung des Herstellers (Neupreis).