VW Käfer Jubiläum „50 Jahre VW Käfer“ 1985

Hersteller: VW
Typ: Käfer 1200
Erstzulassung: noch keine
Leistung: 25kW(34PS)
Vmax: 125km/h

50 Jahre sind seit der Präsentation der V3 Serie von Professor Ferdinand Porsche vergangen. Dies war 1936 als man, unterstützt von der NSDAP, einen Wagen fürs Volk baute. 100 km/h schnell, geschlossene Kabine für 4 Personen, maximaler Verbrauch 10lt / 100 km, Preis maximal 1000 Reichsmark, dies die Forderung von Hitler. Ferdinand Porsche konnte alles erfüllen bis auf den Preis. Er sagte: „Unter 1’500 RM geht gar nichts“. Nun wir werden es nie wissen, denn der Krieg hat alles verändert. Was wir Heute mit Bestimmtheit wissen, dass der Käfer erfolgreich war. Start der Produktion war im Jahre 1946 und bis 1955 wurde 1 Million Fahrzeuge verkauft. 15’007’034 Käfer waren am 17.Februar 1971 vom Band gerollt. Das war der Weltmeistertitel, man hatte den Ford T geschlagen. Am 15.5.1981 waren es bereits 20 Millionen und Ende Juni 2003 nach 23 Millionen gebauten Autos war Schluss – Aus, Amen, keine Käfer mehr.

Dieses Jubiläumsmodell wurde anlässlich „50 Jahre VW Käfer“ weltweit nur 2500 mal gebaut, genannt wird er schlichtweg „Jubikäfer“. Der präsentierte Jubi ist ein NEUWAGEN, welcher noch nie zum Straßenverkehr zugelassen war und noch nicht mal 100 (in Worten einhundert) Kilometer gefahren wurde ! Das Käferle stand im Keller eines VW Autohauses und erblickte erst mehr als 25 Jahre später das Licht der Welt.

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Ab dem 1. September 2017 werden bestimmte Neuwagen nach dem weltweit harmonisierten Prüfverfahren für Personenwagen und leichte Nutzfahrzeuge (World Harmonised Light Vehicle Test Procedure, WLTP), einem neuen, realistischeren Prüfverfahren zur Messung des Kraftstoffverbrauchs und der CO2-Emissionen, typgenehmigt. Ab dem 1. September 2018 wird das WLTP den neuen europäischen Fahrzyklus (NEFZ), das derzeitige Prüfverfahren, ersetzen. Wegen der realistischeren Prüfbedingungen sind die nach dem WLTP gemessenen Kraftstoffverbrauchs- und CO2-Emissionswerte in vielen Fällen höher als die nach dem NEFZ gemessenen.

1 UVP bedeutet: Ehemalige unverbindliche Preisempfehlung des Herstellers (Neupreis).
Der errechnete Preisvorteil sowie die angegebene Ersparnis errechnet sich gegenüber der ehemaligen unverbindlichen Preisempfehlung des Herstellers (Neupreis).