VW Golf II GTI 1989

Hersteller: VW
Typ: Golf II 19E
Erstzulassung: 20.10.1989
Leistung: 79kW (107PS)
Vmax: 186 km/h

Für den VW Golf II lautet die korrekte interne Typbezeichnung „19E“. Vom Nachfolger des Golf I wurden zwischen August 1983 und Dezember 1992 etwa 6,3 Millionen Einheiten gebaut. Der Golf II war der erste Volkswagen, der für eine automatische Fertigung mit Industrierobotern konstruiert wurde. Heute ist diese Serie des VW Golf einer der beliebtesten Youngtimer in Deutschland, nicht zuletzt aufgrund von konsequenten werksseitigen Rostschutzmaßnahmen wie speziellen Nahtabdichtungen und der Einsatz von Radhausschalen. Die „GTI“ Version wurde in Deutschland nur von etwa 2% aller Golf II Kunden geordert, heute gibt es nur noch sehr selten absolut unverbastelte und originale Exemplare.

Hier sehen Sie ein Fahrzeug aus 1989 in schwarz mit Klimaanlage ab Werk. Die BBS Räder wurden nachgerüstet, die ab Werk serienmäßigen Stahlräder sind natürlich vorhanden. Der 1.8 Liter 8-Ventiler mit geregeltem Katalysator leistet 107 PS, sicherlich vermisst man die Leichtfüßigkeit eines Golf I GTI. Aber in Sachen Fahrkomfort und Reisetauglichkeit liegen Welten zwischen dem Ur-GTI und seinem Nachfolger. Mit etwa 52.000 gefahrenen Kilometern glänzt dieser schwarze GTI im hervorragenden Originalzustand ähnlich eines Jahreswagens.

Ihr Mehrmarkencenter
in Mühlhausen bei Augsburg:

  Öffnungszeiten & Kontakt:

Montag bis Freitag:
08:00 bis 18:00 Uhr

Samstag:
09:00 bis 12:00 Uhr

 

  Postadresse:

AUTOMOBILE LOPP

Rechter Kreuthweg 14
86444 Affing
Tel.: +49 8207 958080

Ihre Meisterwerkstatt
in Augsburg-Lechhausen:

  Öffnungszeiten & Kontakt:

Montag bis Donnerstag:
07:30 bis 18:00 Uhr

Freitag:
07:30 bis 17:00 Uhr

 

  Postadresse:

AUTOSERVICE LOPP 
Inh. Harald Haid e.K.

Waterloostraße 30
86165 Augsburg
Tel.: +49 821 712727

Verbandsmitglied:

 

Meisterbetrieb:

* Weitere Informationen zum offiziellen Kraftstoffverbrauch und den offiziellen spezifischen CO2-Emissionen neuer Personenkraftwagen können dem "Leitfaden über den Kraftstoffverbrauch, die CO2-Emissionen und den Stromverbrauch neuer Personenkraftwagen" entnommen werden, der an allen Verkaufsstellen und bei der Deutsche Automobil Treuhand GmbH (DAT), Hellmuth-Hirth-Straße 1, 73760 Ostfildern-Scharnhausen bzw. im Internet unter www.dat.de/co2/ unentgeltlich erhältlich ist.
Ab dem 1. September 2017 werden bestimmte Neuwagen nach dem weltweit harmonisierten Prüfverfahren für Personenwagen und leichte Nutzfahrzeuge (World Harmonised Light Vehicle Test Procedure, WLTP), einem neuen, realistischeren Prüfverfahren zur Messung des Kraftstoffverbrauchs und der CO2-Emissionen, typgenehmigt. Ab dem 1. September 2018 wird das WLTP den neuen europäischen Fahrzyklus (NEFZ), das derzeitige Prüfverfahren, ersetzen. Wegen der realistischeren Prüfbedingungen sind die nach dem WLTP gemessenen Kraftstoffverbrauchs- und CO2-Emissionswerte in vielen Fällen höher als die nach dem NEFZ gemessenen.

1 UVP bedeutet: Ehemalige unverbindliche Preisempfehlung des Herstellers (Neupreis).
Der errechnete Preisvorteil sowie die angegebene Ersparnis errechnet sich gegenüber der ehemaligen unverbindlichen Preisempfehlung des Herstellers (Neupreis).